Urteil: NPD-Landesvorsitzender hat Unterlassungsanspruch gegen Radio F.R.E.I.

Urteil: NPD-Landesvorsitzender hat Unterlassungsanspruch gegen Radio F.R.E.I.

Das Erfurter Landgericht hat mit dem nun schriftlich zugestellten Urteil vom 5. Januar 2017 entschieden, daß der NPD-Landesvorsitzende Tobias Kammler einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Erfurter Radio F.R.E.I. hat. Dieses hatte in einem Bericht ein Zitat wiedergegeben, in dem Kammler in Verbindung mit schweren Straftaten gegen eine Flüchtlingsunterkunft gebracht wird. Nachdem der Nationaldemokrat den Sender abmahnte, klagte dieser gegen Kammler, da er die Abmahnung ungerechtfertigt empfand.

Im Bericht, der die Arbeit von Flüchtlingshelfern in Buttlar (Wartburgkreis) schildert, sagte eine vor Ort tätige Frau wörtlich:

„Die Angst war wirklich von draußen. Und wo wir dann an dem Samstagabend gesagt haben: ‚Ok, wir müssen da noch ein paar Männer organisieren, die dann halt einfach mit da sind, damit die sehen, Herr Kammler und Co, es sind einfach Leute auch da.‘ Es gab auch Probleme mit Security, wir hatten leider nicht rund um die Uhr Polizeischutz, aber wir hatten, wie gesagt, ehrenamtlich Männer organisiert, junge, alte, auch Rentner. Einfach, dass die gesehen haben: Es ist jemand da, es passt jemand auf. Und die können nicht einfach uns das DGH anzünden.“

Damit wurde dem NPD-Landesvorsitzenden unterstellt, er wäre vor Ort gewesen und habe es zumindest in Betracht gezogen, Straftaten zu begehen. Denn schwere Brandstiftung, versuchter Mord und Landfriedensbruch sind schließlich keine Kavaliersdelikte. Kammler war jedoch weder vor Ort noch wollte er derartige Aktionen ausführen. Der Richter am Landgericht entschied, daß dies nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, eine unwahre Tatsachenbehauptung ist und Kammler damit einen Unterlassungsanspruch hat. Im Vorfeld schrieben Zeitungen bis hin zur linken TAZ, daß der NPD-Landesvorsitzende mit der Klage ein freies Radio unter Druck setzen wolle. Ob der Radiosender in Berufung geht, ist unklar.

Daß ausgerechnet jener Beitrag den Mitteldeutschen Rundfunkpreis erhalten hat, spiegelt einmal mehr den unsäglichen Zeitgeist von Journalisten und Medien wider, die für Hetzpropaganda und Verleumdungen auch noch ausgezeichnet werden.

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