Gera darf nicht zu Aktionen gegen das NPD-Fest am 10. Juli 2010 aufrufen

Das Verwaltungsgericht Gera hat die Stadt Gera verurteilt, es zu unterlassen, in den  „Öffentlichen Bekanntmachungen“ im zu Aktionen gegen die NPD-Veranstaltung am kommenden Sonnabend aufzurufen.

Mit dem Aufruf greife die Stadt in die Grundrechte der NPD ein, da Rechte der Partei aus den Artikeln 5 (Meinungsfreiheit) und  8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes betroffen seien. Der Aufruf der Stadt Gera entspreche nicht den Aufgaben einer Stadtverwaltung, die sich aus der Kommunalordnung ergebe. Auch die Begründung, die NPD-Veranstaltung schrecke Investoren ab, könne nicht als Grund für die rechtswidrige Aktivität der Stadt herangezogen werden. Zum einen beruhe dies nur auf Annahmen und zum anderen sei es nicht überraschend, wenn in einer Stadt mit annähernd 100.000 Einwohnern die NPD einmal im Jahr eine politische Veranstaltung mit Musik abhalte.

Der Aufruf der Stadt halte sich auch nicht im Rahmen der Sachlichkeit. Es sei auch nicht Sache der Verwaltung, selbst zu Versammlungen aufzurufen, die nach § 14 des Versammlungsgesetzes bei ihr angemeldet werden müssen.

Gut merken sollten sich die Verantwortlichen der Stadt Gera die folgenden Ausführungen der Verwaltungsrichter: „Der Aufruf zur Teilnahme an bürgerschaftlichen Aktionen an der Heinrichbrücke in unmittelbarer Nähe der Spielwiese ist nicht geeignet, das Bild einer neutralen Verwaltung zu zeichnen. Denn der Hinweis auf den Veranstaltungsort Heinrichsbrücke, über die als wesentliche innerstädtische Hauptverkehrsader der Veranstaltungsort der Antragstellerin (die NPD) zu erreichen ist, erscheint im Hinblick auf die von der Antragsgegnerin (die Stadt Gera) anzustrebende Vermeidung von Konfrontationen zwischen verschiedenen politischen Lagern als denkbar ungeeignet. Deshalb entsteht der Eindruck, die Antragsgegnerin (die Stadt Gera) unterstütze die Erschwerung des Zugangs zum Versammlungsort der Antragstellerin (die NPD) im Stile eines Blockadeaufrufs, den die Antragsgegnerin (die Stadt Gera) gerade von sich weist“.

Daß man in den Geraer Amtsstuben immer noch nicht lernfähig in Sachen Demokratie geworden ist, beweist der Umstand, daß derselbe Aufruf trotz Abmahnung der NPD auf der offiziellen Internetseite der Stadt zu finden ist. Das Verwaltungsgericht wird sich wohl deshalb morgen auch dieses Rechtsverstoßes annehmen müssen.

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